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Hochwasserschaden und die Versicherung zahlt nicht?

Bei uns erhalten Sie kompetente Unterstützung

Fall 1

Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen und Ihr Versicherer weigert, für einen Schaden aufzukommen?
Wir setzten uns gerne für Ihre Rechte ein!

Fall 2

Sie haben keine Elementarversicherung, weil Ihr Versicherungsvertreter Sie nicht ausreichend beraten hat und die Versicherung hat nun aufgrund fehlendem Versicherungsschutz abgelehnt?

Deutschlandweit sind nach Angaben der Verbraucherzentralen nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Sofern der Versicherungsvertreter Sie nicht ordnungsgemäß beraten hat, hat der Versicherer für dieses Verschulden einzustehen und Sie erhalten trotzdem den Schaden ersetzt.

Im Rahmen unserer Erstberatung können Sie erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Wenden Sie sich daher bestenfalls noch heute an uns.