
Hochwasserschaden und die Versicherung zahlt nicht?
Bei uns erhalten Sie kompetente Unterstützung
Was zahlt die Versicherung bei Überschwemmung?
Grundsätzlich gilt: Bei Hochwasser/Überschwemmungen an einem Haus greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine Absicherung für Naturgefahren für das Gebäude besteht, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Es gibt jedoch Fälle bei denen die Versicherung trotz Zahlungsplicht nicht zahlt


Fall 1
Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen und Ihr Versicherer weigert, für einen Schaden aufzukommen?
Wir setzten uns gerne für Ihre Rechte ein!
Fall 2
Sie haben keine Elementarversicherung, weil Ihr Versicherungsvertreter Sie nicht ausreichend beraten hat und die Versicherung hat nun aufgrund fehlendem Versicherungsschutz abgelehnt?
Deutschlandweit sind nach Angaben der Verbraucherzentralen nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert. Sofern der Versicherungsvertreter Sie nicht ordnungsgemäß beraten hat, hat der Versicherer für dieses Verschulden einzustehen und Sie erhalten trotzdem den Schaden ersetzt.
Im Rahmen unserer Erstberatung können Sie erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Wenden Sie sich daher bestenfalls noch heute an uns.
